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Newsletter April 2024 Stephan Boehnke HR Consulting & Training

Newsletter April 2024 Stephan Boehnke HR Consulting & Training

‍ ‍31. Jul 2024 ‍

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‍Herzlich Willkommen Besucher ,

ich freue mich, Dir heute unseren aktuellen Newsletter zusenden zu können.

 

Ich hoffe, dass wir wieder interessante Themen für Dich ausgesucht haben. 

 

Herzliche Grüße

Stephan Boehnke

Foto Stephan Boehnke

B - wie Begabtenförderung

 

So bindet ihr Eure Talente

Mit der Begabtenförderung haben wir schon seit längerer Zeit ein Instrument, mit dem Arbeitgeber ihre Top-Talente nach erfolgreicher Berufsausbildung an sich binden können. Nutzt diese Möglichkeit und verknüpft es mit unserem Top-Programm „Championstour“, mit dem Ihr die persönliche Entwicklung Eurer Top-Talente unterstützt.

Wie das geht, zeigen wir hier gern.

 

Für wen ist die Begabtenförderung gedacht?

Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen. In die Begabtenförderung kann als Stipendiatin/Stipendiat einmal aufgenommen werden, wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen besonders erfolgreich abgeschlossen hat. Die Qualifizierung wird nachgewiesen durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule. Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die verfügbaren Fördermittel, kann die zuständige Stelle höhere Anforderungen zugrunde legen. Bei Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung soll die Stipendiatin/der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In zu begründenden Ausnahmefällen kann die Aufnahme maximal bis zu drei Jahre später erfolgen. Gefördert werden berufsbegleitende Weiterbildungen. Dies gilt nicht bei Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von weniger als 15 Stunden. Arbeitsuchende können in die Begabtenförderung aufgenommen werden, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die zuständige Agentur für Arbeit dies bestätigt. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung besteht nicht. Die bewilligende Stelle entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen, die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen (hierzu gehört unsere Championstour) und berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen.

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung je Stipendiatin oder Stipendiat beträgt bis zu EUR 2.900 innerhalb eines Kalenderjahres, in Ausnahmefällen auch mehr. Für den Kauf eines Computers können im ersten Förderjahr EUR 250,00 beantragt werden. Die Höchstförderung von EUR 8.700 pro Stipendiatin oder Stipendiat darf in 3 Förderjahren nicht überschritten werden. Die Stipendiatin/der Stipendiat trägt einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme. Von Dritten gewährte Zuschüsse für dieselbe Maßnahme werden auf den Förderbetrag angerechnet. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Stelle. In den meisten Fällen ist das die jeweilige IHK.

 

Wie könnt ihr unterstützen?

Informiert Eure Top-Talente über die Möglichkeiten der Begabtenförderung oder erlaubt uns, die Begabtenförderung bei Euren Auszubildenden vorzustellen. Wie oben beschrieben, werden Zuschüsse mit den Förderbeiträgen verrechnet. Dies gilt aber nicht, bei einer Prämierung bei einer erfolgreichen Teilnahme oder der Prämierung eines Verbleibs im Unternehmen über einen bestimmten Zeitraum. Empfehlt bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen, wie unsere Championstour, die zum Beispiel in Teilen auf die besonderen Bedürfnisse eines Unternehmens angepasst werden kann.

 

Was hat unsere Championstour damit zu tun?

Wir konzentrieren uns bei der Championstour auf die persönliche Entwicklung unserer Teilnehmenden. Dabei betrachten wir insgesamt 10 Lebensbereiche und setzen uns mit den Wirkmechanismen von S.M.A.R.T.er Zielsetzung, effizienten Zeitmanagement sowie persönlichen und unternehmerischen Werten auseinander. Wir begleiten die Teilnehmenden dabei über einen Zeitraum von ca. 6 Monate und stärken neben der Methodenkompetenz vor allem die Umsetzungskompetenz.

 

 

Jetzt stehen bei den Auszubildenden die Abschlussprüfungen im Sommer an. Ein idealer Zeitpunkt sich mit der Begabtenförderung zu beschäftigen. Die Anträge für die Fördermittel im Jahr 2025 können noch bis Dezember 2024 eingereicht werden. Gern unterstützen wir Euch bei der Förderung Eurer Top-Talente.

Macht gern einen Kennenlerntermin über den nachfolgenden Link mit uns aus.

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B - wie Bürokratieentlastungsgesetz 4

Mogelpackung oder großer Wurf?

Zum momentanen Zeitpunkt gibt es einen Gesetzesentwurf, der viel Potential hat und schon die Hälfte des Genehmigungsmarathons geschafft hat (liegt gerade dem Bundesrat zur Kommentierung vor). Teil dieses Gesetzespaketes ist es, dass der Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen (Nachweisgesetz) nicht länger dem Schriftform-Erfordernis unterliegt, sondern einem Textform-Erfordernis. 

 

Wie bekannt ist, sind Arbeitsverträge formlos und gelten auch bei einer mündlichen Absprache. Allerdings mussten, gemäß des Nachweisgesetzes, die wesentlichen Inhalte per schriftlich (Schriftform-Erfordernis) festgehalten und dem Arbeitnehmenden übergeben werden.  

 

Die Schriftform hat einige formale Anforderungen, die bislang einen komplett digitalen Einstellungsprozess verhindert hat. Wenn ein Dokument eine Schriftform (§126 BGB) verlangt, muss es: 

  • als umfangreiche Erklärung als Text vorliegen

  • den kompletten Inhalt des Rechtsgeschäfts und vordefinierte Inhalte beinhalten

  • unterschrieben sein

  •  und laut bisherigem Nachweisgesetz eine nasse Unterschrift erhalten 

 

 Das Nachweisgesetz hat in der bestehenden Form ein eher schlichtes Rechtsgeschäft (z.B.: unbefristete Arbeitsverträge), äußert aufwendig gemacht. 

 

Der neue Entwurf versucht den bürokratischen Aufwand, der dadurch entstanden ist, zu minimieren. In dem er anstatt einer Schriftform eine Textform vorsieht. Die Textform benötigt: 

  • keine Unterschrift

  • keine umfangreiche Erklärung; schlichte Zusammenfassung reicht aus. 

 

Mit der Textform wird man der zeitgemäßen Art der Kommunikation gerecht. Hierzu zählen also auch Emails und Chat-Nachrichten. Somit sind dann die Nachweiser der (unbefristeten) Arbeitsverträge definitiv mit einer digitalen Signatur, wir empfehlen eine qualifizierte elektronische Unterschrift (QES), rechtens. Laut aktuellem Entwurf muss auf Nachfrage der Mitarbeiter:innen eine Papierversion zur Verfügung gestellt werden. Hier ist allerdings anzumerken, dass „Papierversion“, nicht genauer definiert ist. Wir unterstellen, dass man das Dokument mit den elektronischen Signaturen einfach ausdrucken und übergeben kann. Alles andere würde dem Zweck der Entbürokratisierung erheblich widersprechen. Obwohl der ein oder andere Jurist hier möglicherweise eine andere Meinung vertritt. 

 

Vorsicht ist weiterhin bei befristeten Arbeitsverträgen geboten. Die elektronische Form einer Signatur ist bei der Beendigung von Arbeitsverträgen ausgeschlossen. Da befristete Arbeitsverträge auch die Beendigung beinhalten, wäre eine elektronische Signatur theoretisch auch hier nicht anwendbar. Aber: Bislang gibt es zu dieser Thematik keine höchstrichterlichen Entscheidungen. Die Entscheidungen, die wir kennen, beziehen sich auch immer auf einfache oder erweiterte elektronische Signaturen. Eine Entscheidung zu einem befristeten Arbeitsvertrag mit einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) liegt bislang nicht vor. Die QES ist jedoch als adäquater Ersatz für die Nassunterschrift eingeführt worden und unterliegt sehr hohen Anforderungen. Aufgrund dieser Unsicherheit gibt es aktuell auch Stimmen, die vor einer QES bei unbefristeten Arbeitsverträgen warnen. Warum? In den meisten unbefristeten Arbeitsverträgen ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Renteneintritt vereinbart. Also im weitesten Sinne auch eine Beendigung.

 

Wir schließen uns dieser Sichtweise nicht an und gehen davon aus, dass mit der Umsetzung des 4. Bürokratientlastungsgesetzes auch die Rechtsinstanzen eine deutlich modernere Sichtweise an den Tag legen.

 

Wir betrachten hier ganz nüchtern eine simple Nutzen und Risiko Abwägung. Die QES gibt es nun schon seit Inkrafttreten der eIDAS Verordnung im Jahr 2016. Wenn in den letzten 8 Jahren kein Fall in eine höchstrichterlich Instanz getragen wurde, sehe wir ein eher geringes Risiko, dass hier mit einem moderner werdenden rechtlichen Rahmen Streitfälle entstehen. Im Gegensatz zu diesem relativ geringen Risiko steht jedoch ein enormer Nutzen durch die Digitalisierung eines Einstellungsprozesses. Der enorme Zeitgewinn ist ein absoluter Erfolgsfaktor im Recruiting. Wir empfehlen unseren Kunden daher die Nutzung einer QES für Arbeitsverträge aller Art.

 

Wir bleiben an diesem Thema dran und werden unser Whitepaper zur digitalen Signatur aktualisieren, sobald das 4. Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft getreten ist und wir die finale Fassung kennen. Die aktuelle Version des Whitepapers kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden. Nach dem Aufruf des Links nur kurz Name und Mailadresse eingeben und dann landet unser Whitepaper im Mailpostfach.

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B - wie Berlin

Meine Muddastadt

Ja, ich gehöre zu den wenigen Ausnahmen, die behaupten können ein geborener Berliner zu sein und das auch noch über mehrere Generationen. Damit gehöre ich tatsächlich zu einer Minderheit in dieser multikulturellen und weltoffenen Stadt. Weltoffen heißt damit nicht nur offen für andere Nationalitäten sondern auch offen für Menschen aus den verschiedensten deutschen Regionen. Ein regionaler Radiosender hat schließlich mal die Nachrichten und den Wetterbericht in schwäbisch moderiert, nur für Prenzlauer Berg - kein Witz!

In den letzten Newslettern habe ich angekündigt immer auch etwas zu Themen wie Weltoffenheit und Toleranz zu schreiben. Und wenn man diese Begriffe nutzt, kommt man an der Stadt Berlin nicht vorbei. Es gibt wohl keine Nationalität, die in dieser Stadt nicht vertreten ist und ja, dort wo Menschen zusammenleben gibt es auch Konflikte. Es wäre aber falsch, immer nur die Konflikte ins Rampenlicht zu stellen. Denn das Multi-Kulti Leben in dieser Stadt bringt auch unzählige Vorteile. Eine einzigartige kulturelle Landschaft, ein vielseitiges Angebot von Restaurants, eine multinationale Lernkultur an den Hoch- und Fachschulen der Stadt und eine internationale Unternehmerlandschaft. Das alles führt zu einem Höchstmaß an Innovation und das hat dazu geführt, dass Berlin nach London "die" europäische StartUp Metropole geworden ist. Gerade Innovation wird gefördert, wenn verschiedene Sicht- und Denkweisen gebündelt werden, um die beste Lösung für eine Herausforderung zu finden. Und das scheint hier ganz gut zu funktionieren.

Und das, obwohl diese Stadt eine durchaus durchwachsenen Geschichte hat.

Das Areal, auf dem wir unseren Standort haben, ist von der Geschichte und der enormen Entwicklung dieser Stadt ebenfalls in einem ganz besonderen Maße geprägt und wir möchten Euch daran ein bisschen teilhaben lassen. Der rbb hat hier in einer spannenden Dokumentation die Enwicklung von Berlin-Adlershof festgehalten. Über den Link unterhalb des Artikels, könnt ihr die Doku auf Youtube direkt aufrufen. Wir wünschen Euch viel Spaß dabei und ich bin sicher, ein paar neue Informationen sind für jede/n dabei.

 

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eRecht24
Siegel Top Berater

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Sie erreichen uns unter kontakt@boehnke-hr-consult.com

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